Einreise nach Bosnien-Herzegowina
Im Gegensatz zum Nachbarland Kroatien ist Bosnien-Herzegowina kein EU-Mitglied. Bei der Einreise gelten aus diesem Grund andere Bestimmungen als bei EU-Mitgliedsstaaten.
Einreise nach Bosnien-Herzegowina nur mit Ausweispapieren
Bei der Einreise nach Bosnien-Herzegowina müssen gültige Ausweispapiere vorgezeigt werden. Die Grenze des Balkanlandes zu Kroatien ist eine EU-Außengrenze und unterliegt damit besonderen Bestimmungen. Im April 2017 ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, wonach beim Überschreiten einer solchen Außengrenze die Gültigkeit der Reisedokumente auf der einen Seite überprüft wird. Auf der anderen Seite soll jedes Reisedokument mit internationalen Datenbanken abgeglichen werden. EU-Bürger sind von dieser Regelung nicht ausgenommen. Sollten Sie zu Ihrem Urlaub in einem Ferienhaus an der Adria mit dem Auto anreisen, müssen Sie sich auf derartige Kontrollen bei der Ausreise aus Bosnien-Herzegowina einstellen. Teilweise kommt es aufgrund der Grenzkontrollen zu verlängerten Wartezeiten an den Grenzübergängen. Insbesondere in den Sommermonaten kann sich die Abfertigung hinziehen.
Die Einreise nach Bosnien-Herzegowina ist mit folgenden Ausweisdokumenten möglich:
• Reisepass
• vorläufiger Reisepass
• Kinderreisepass
• Personalausweis
Vorsicht ist bei der Einreise mit einem vorläufigen Reisepass geboten. In der Vergangenheit haben die Behörden manchmal die Einreise verweigert. Wichtig zu wissen: Die Ausweisdokumente müssen zum Zeitpunkt der Ausreise mindestens drei Monate gültig sein. Das bedeutet: Bei der Einreise muss die Gültigkeit entsprechend länger sein. Keinesfalls sollten Sie versuchen, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldeten Ausweisdokument einzureisen. Der Fall wird in internationalen Datenbanken erfasst. Selbst, wenn in Deutschland längst eine Aktenlöschung (etwa nach einem Wiederauffinden) erfolgt ist, gibt es keine Garantie, dass die Löschung auch in Bosnien-Herzegowina vorgenommen wurde.
Maximale Aufenthaltsdauer und Geldnachweis
Für die Einreise nach Bosnien-Herzegowina ist kein Visum erforderlich. Wenn Sie ein Ferienhaus an der Adria gemietet haben, dürfen Sie sich in einem Zeitraum von sechs Monaten maximal 90 Tage innerhalb des Landes aufhalten. Wollen Sie länger bleiben, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel der örtlichen Behörden. Ist die gesetzlich festgelegte Frist der maximalen Aufenthaltsdauer überschritten, halten Sie sich nach bosnisch-herzegowinischem Recht illegal im Land auf und können strafrechtlich belangt werden. Aus eigenem Interesse sollten Sie die Ausweisdokumente bei Ausflügen innerhalb des Landes ständig mit sich führen.
Im Jahr 2017 trat eine Verordnung in Kraft, nach der Ausländer bei der Einreise nach Bosnien-Herzegowina finanzielle Mittel in Höhe von 150,00 KM für jeden Tag des Aufenthaltes nachweisen müssen. Umgerechnet entspricht dies einem Betrag in Höhe von 75,00 Euro. Entweder führen Sie das Geld in bar (KM oder Euro) mit oder Sie belegen die finanzielle Reserve anhand einer Kreditkarte oder eines anderen von den ortsansässigen Banken akzeptierten Zahlungsmittels.
Sonstige Einreisebestimmungen
Wer mit dem eigenen Pkw zu einem Ferienhaus Urlaub in Bosnien-Herzegowina anreist, darf die grüne Versicherungskarte nicht vergessen. Sie muss unter Umständen bei der Einreise vorgezeigt werden. Bei der Einreise mit Haustieren gelten im Grunde die gleichen Bestimmungen wie in der EU. Wichtig ist der Internationale Impfausweis, in dem das Datum der letzten Tollwutimpfung vermerkt sein muss und eine Bescheinigung des Amtstierarztes über den Gesundheitszustand der Tiere. Hunde müssen über einen implantierten Chip zweifelsfrei zu identifizieren sein.
Hinsichtlich des Impfschutzes für Menschen empfiehlt das Auswärtige Amt die Standardimpfungen sowie eine Impfung gegen Hepatitis A. Bei einem Langzeitaufenthalt wird zusätzlich eine Impfung gegen Hepatitis B empfohlen.
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